Neuerungen beim Wegzug in ein Altersheim
Viele unserer Gemeindeglieder bleiben bis zu ihrem Tod in ihrem Daheim in Neftenbach. Manche müssen aus gesundheitlichen Gründen in ein Altersheim wechseln. Das hat Folgen.
Wer in ein Altersheim oder in eine andere Institution verlegt wird, muss laut geltendem Gesetz künftig den Wohnsitz spätestens nach drei Monaten wechseln und wird in der neuen Wohngemeinde steuerpflichtig.
Neu ist sowohl für Besuche im Geeren, wie auch für Bestattungen das Pfarramt Seuzach-Thurtal zuständig. Gleiches gilt auch für weitere Altersheime, in denen unsere Gemeindeglieder untergebracht werden. Der Kontakt zur früheren Wohngemeinde ist nicht mehr zwingend und im Todesfall wird lediglich die neue Gemeinde informiert. Gemäss Auskunft der Einwohnerkontrolle Neftenbach ist nach Verlegung des Wohnsitzes eine Bestattung auf dem Neftenbacher Friedhof nur noch kostenpflichtig möglich.
Auch nach dem Wegzug möchten das Pfarramt und die reformierte Kirchenpflege Neftenbach den Kontakt zu ihren ehemaligen Gemeindegliedern pflegen. Daher bemühen wir uns darum, eine Lösung mit den Altersheimstandorten zu finden, um den Kontakt aufrecht zu erhalten, durch Altersheimbesuche bis hin zu Abdankungsfeiern.
Pfarrteam und Kirchenpflege Neftenbach